Auslösung eines Rauchmelders in einem unbewohnten Haus.
Nach der Erkundung von außen konnte ein Brandereignis nicht eindeutig ausgeschlossen werden. Der Schließzylinder der Hauseingangstür wurde "gezogen". Nach Kontrolle der Räume konnte ein fehlausgelöster Rauchmelder festgestellt werden.
Das Haus wurde mittels einem Ersatzzylinder wieder ordnungsgemäß verschlossen und der Schlüssel an die Polizei übergeben.
