Am 01.08.2018 wurde der Löschzug Spexard zum 150. Mal in diesem Jahr alarmiert. Zusammen mit der Berufsfeuerwehr rückte der Löschzug gegen 05:40 Uhr in den Bohnenweg aus.

Ein Mieter eines Mehrfamilienhauses hatte aus einer Wohnung im Dachgeschoss einen Rauchmelder gehört und die Feuerwehr benachrichtigt. Die Wohnung im Dachgeschoß war nach seiner Erkenntnis nicht mehr bewohnt.

Eine Auslösung von Heimrauchmeldern wird zunächst einmal wie ein reales Brandereignis behandelt. Die alarmierten Kräfte fahren mit Sonder- und Wegerechten (Blaulicht & Martinshorn) die Einsatzstelle an. Der sogenannte Angriffstrupp rüstet sich bereits während der Anfahrt mit schweren Atemschutz aus. Der Löschzug Spexard entsandte Das Tanklöschfahrzeug 20/30 (Florian Gütersloh 7 LF 20-1) und das Löschgruppenfahrzueg 16/12 (Florian Gütersloh 7 LF 20-2).

Während der Löschzugführer Alex Füller zusammen mit dem Angriffstrupp zur Wohnungstür vorging, erkundete der sogenannte Melder die Lage von außen: „Sind Fenster geöffnet ?  Ist eine Rauchentwicklung auf der Rückseite des Gebäudes erkennbar ?“  Seine Informationen fließen dann mit den zwischenzeitlichen Erkundungen des Löschzugführers zusammen. Dieser hatte bereits auf dem Weg zur vermeintlichen Brandwohnung mit anderen Mietern gesprochen. Hier galt es herauszufinden ob wirklich niemand mehr in der Wohnung lebt und wie lange der Rauchmelder wohl schon zu hören ist. Da im Treppenhaus und direkt vor der Wohnungstür kein Brandrauch oder –geruch  festzustellen war, konnte von einer Fehlauslösung oder einem sehr kleinen Brandereignis ausgegangen werden.

In so einem Fall gilt es die Verhältnismäßigkeit der Mittel abzuwägen. Die Wohnungstür mit Brachialgewalt einzuschlagen während Innen nur ein Papierkorb glimmt oder gar kein Brandereignis vorliegt steht dabei in keinem Verhältnis. In solchen Fällen versucht die Feuerwehr die Wohnung möglichst beschädigungsarm zu betreten. Dies kann z.B. durch das Öffnen eines auf Kipp stehendes Fenster geschehen. Oder wie in diesem Fall durch das Ziehen des Schließzylinders der Wohnungstür.

In der Zwischenzeit traf auch die Berufsfeuerwehr mit einem Hilfeleistungslöschfahrzeug ( Florian Gütersloh 1 HLF 20) und einer Drehleiter (Florian Gütersloh 1 DLK 23) ein. Nach der bereits abgeschlossenen Erkundung forderte Löschzugführer Alex Füller einen sogenannten „Ziefix“ vom Fahrzeug der Berufsfeuerwehr an.

Ohne weiteren Zeitverlust konnte der Wassertrupp des Hilfeleistungslöschfahrzeug gleich damit beginnen das Wohnungsschloss „zu ziehen“.  Nach nur wenigen Minuten war der Weg in die Wohnung frei. Es konnte eine Fehlauslösung eines Rauchmelders im Wohnungsflur festgestellt werden.

Um die Wohnung nach so einem Vorgehen wieder gegen unbefugtes Betreten zu sichern, führt die Feuerwehr Ersatz-Schließzylinder mit. Diese werden dann in die Wohnungstür eingebaut und die Schlüssel dazu einer verantwortlichen Person oder der Polizei ausgehändigt.

Trotz dieses Fehleinsatzes hat der Anrufer alles richtig gemacht und wird nicht für den Feuerwehreinsatz aufkommen müssen. Bei Auslösung eines Heimrauchmelders muss erst einmal davon ausgegangen werden, dass dieser ordnungsgemäß arbeitet und tatsächlich Rauch detektiert hat.

In diesem Jahr wurde der Löschzug Spexard bisher zu 5 Heimrauchmelderauslösungen gerufen. Dabei hielten sich Fehlauslösungen und sogenannte bestimmungsgemäße Auslösungen durch. Z.B. angebranntes Essen oder Kleinstbränden ungefähr die Waage. Auf die Gesamteinsatzzahl umgelegt ist die Alarmierung mit diesem Stichwort als eher gering anzusehen und sorgt nicht für einen signifikanten Anstieg der Einsatzzahlen. Der Nutzen der Rauchmelderpflicht in NRW überwiegt also.